Reitabzeichen
Bei uns können Sie Reit- und Longierabzeichen aller Leistungsklassen ablegen, vom Basispass Pferdekunde bis zum Reitabzeichen der Klasse I.
Wofür die Abzeichen?
Die Reitabzeichen sind Voraussetzung für die Teilnahme an
Turnieren, die Longierabzeichen werden für die Teilnahme an
Trainer-C- und Trainer-Assistenten-Lehrgängen
benötigt. Die Abzeichen stellen aber auch für die
Reiter einen Anreiz dar, die nicht an einer Turnierteilnahme
interessiert sind und auch keine Trainer-Prüfung ablegen
möchten: Das Ablegen eines Abzeichens bietet dem Reiter
vielmehr die Möglichkeit, seine reiterliche Leistung zu
prüfen und sich sein sportliches Weiterkommen auch ohne
Turnierteilnahme dokumentieren zu lassen.
Warum der Lehrgang?
Bei unseren Lehrgängen werden Sie optimal auf die
Prüfung vorbereitet, wobei der Leistungstand des Reiters
natürlich der Anforderung der Prüfung
entsprechen sollte. Um dies zu
überprüfen, können gerne im Vorfeld
Probestunden vereinbart werden.
Wir sind seit Jahren ein routiniertes Team in der Durchführung von Vorbereitungskursen für Reit- und Longierabzeichen, so wie die FN sie mit der APO 2010 verbindlich vorschreibt.
Seit 1998 wurden bei uns weit über 1000 Abzeichen aller Klassen erfolgreich abgelegt. Da zur Prüfung nur die Teilnehmer zugelassen werden, die unter normalen Prüfungsbedingungen auch bestehen können, ist die Anzahl nichtbestandener Abzeichen verschwindend gering.
Die Deutschen Reitabzeichen
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die
Deutschen Reitabzeichen, sowie die Voraussetzungen zur Zulassung. Die
genauen Anforderungen gemäß APO 2010 stehen jeweils
als PDF zum Download
bereit.
Mit der APO 2010 ist ab dem DRA IV der Nachweis der Vereinsmitgliedschaft erforderlich; der Prüfung muss außerdem ein Vorbereitungslehrgang vorausgehen.
Motivationsabzeichen
Das Kleine Hufeisen
Zugelassen sind Kinder und Jugendliche, die im laufenden Kalenderjahr
nicht älter als 16 Jahre werden.
Das Große Hufeisen
Zugelassen sind Kinder und Jugendliche, die im laufenden Kalenderjahr
nicht älter als 18 Jahre werden.
Abzeichen im Pferdesport
Basispass
Pferdekunde
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind die
geistige und körperliche Mindestreife des Bewerbers.
Reitabzeichen
DRA IV
Voraussetzung für die Zulassung ist der Besitz des Basispass
Pferdekunde.
DRA
III
Zugelassen sind Reiter, die mindestens 3 Monate im Besitz des DRA IV
sind.
DRA II
Zugelassen sind Reiter, die mindestens 12 Monate im Besitz des DRA III
sind.
Longierabzeichen
DLA IV
Voraussetzung für die Zulassung ist der Besitz des Basispass
Pferdekunde.
DLA
III
Voraussetzung für die Zulassung ist der dreimonatige Besitz
des DLA IV.
DLA II
Voraussetzung für die Zulassung ist der 12-monatige Besitz des
DLA III.
